Personenstandsurkunden
Urkunden können nur für Personen erstellt werden, die in Morbach geboren wurden, hier geheiratet haben oder hier verstorben sind. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das für das betreffende Ereignis zuständige Standesamt.
Ein Recht auf Auskunft aus den einzelnen Personenstandsregistern kann nur von Personen geltend gemacht werden, auf die sich das Register bezieht sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Entsprechendes gilt für die Erteilung von Urkunden.
Anderen Personen steht dieses Recht nur zu, wenn sie ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen oder wenn sie die Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Die folgenden Anliegen sind mit diesem Formular verknüpft: